Direkt zum Inhalt

Services für Ärzte

rund um Cannabis

Die Verordnung von medizinischem Cannabis ist vor allem aufgrund der gesetzlichen Anforderungen ein wenig komplexer als die Verschreibung anderer Medikamente. Um Ihnen den Einsatz dieser für viele Patienten lebensverändernden Therapie so einfach wie möglich zu machen, haben wir Informationen und Services für Sie erstellt. Diese umfassen sowohl rechtliche und therapeutische Aspekte als auch Fragen zur Patientenberatung und -führung.

 

Voraussetzungen für eine Kostenübernahme der Cannabis-Therapie

Die Voraussetzungen für die Kostenerstattung zugunsten gesetzlich Versicherter für eine Therapie mit medizinischem Cannabis werden in § 31 Abs. 6 SGB V geregelt. Demnach müssen folgende
Bedingungen erfüllt werden:

  • Die Erkrankung ist schwerwiegend.
  • Es gibt keine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung bzw. eine solche kann nach Einschätzung des Arztes nicht angewendet werden.
  • Es gibt eine „nicht ganz entfernt liegende Aussicht“, dass Cannabinoide auf den Krankheitsverlauf oder die schwerwiegenden Krankheitssymptome „spürbar positiv einwirken“.
  • Der Patient ist volljährig und eine Suchtgefahr lässt sich ausschließen.

Privatversicherte können ebenfalls einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Für die Genehmigung des Antrags privat versicherter Patienten sind die Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung entscheidend. Sind folgende Bedingungen erfüllt, stehen die Chancen gut, dass der Antrag genehmigt wird:

  • Es liegt eine ärztliche Verordnung vor.
  • Das Arzneimittel wird aus einer Apotheke bezogen.
  • Die Therapie ist medizinisch notwendig.
  • Alle anderen schulmedizinischen Therapien sind ausgeschöpft.

 

Der Verordnungsprozess

Der Verordnungsprozess von Cannabis-Blüten und -Extrakten kann mit hohem bürokratischen Aufwand verbunden sein, insbesondere wenn eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse angestrebt wird. Mit dem richtigen Wissen und ein wenig Routine aus den ersten erfolgreichen Verordnungen wird der Ablauf einfacher. Die Grafik zeigt den Verordnungsprozess inklusive der Antragstellung auf Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse.

Der behandelnde Arzt kann Cannabis-Blüten oder entsprechende Zubereitungen verschreiben, sofern die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind – also bei Vorliegen einer schwerwiegenden Erkrankung und erfolglosen Behandlungsversuchen mit anderen Medikamenten. Nach der Auswahl der geeigneten Medikation, der geeigneten Blütensorte bzw. des geeigneten Extrakts und der Dosierung kann ein Betäubungsmittelrezept ausgestellt werden.

Ist eine Kostenübernahme geplant, muss der Patient bei einer Erstverordnung noch vor Rezeptausstellung in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt einen Antrag stellen. Zudem müssen sich gesetzlich versicherte Patienten damit einverstanden erklären, dass ihre Daten im Rahmen einer Begleiterhebung in anonymisierter Form an das BfArM übermittelt werden. Privat versicherte Patienten sind dazu nicht verpflichtet.

Cannabis Patientengespräch

Um festzustellen, ob sich ein Patient für eine Therapie mit Cannabis eignet, ist ein offenes Patientengespräch unerlässlich. Hier finden Sie wichtige Punkte zur Aufklärung Ihres Patienten.

Entscheidungsfindung
Sorte und Dosierung

Jede unserer Sorten verfügt über ein individuelles Wirkstoffprofil. Hier finden Sie praktische Hinweise zur Sortenauswahl und Dosierung für Ihren Patienten.