Die Verordnung von medizinischem Cannabis ist vor allem aufgrund der gesetzlichen Anforderungen ein wenig komplexer als die Verschreibung anderer Medikamente. Um Ihnen den Einsatz dieser für viele Patienten lebensverändernden Therapie so einfach wie möglich zu machen, haben wir Informationen und Services für Sie erstellt. Diese umfassen sowohl rechtliche und therapeutische Aspekte als auch Fragen zur Patientenberatung und -führung.
Voraussetzungen für eine Kostenübernahme der Cannabis-Therapie
Die Voraussetzungen für die Kostenerstattung zugunsten gesetzlich Versicherter für eine Therapie mit medizinischem Cannabis werden in § 31 Abs. 6 SGB V geregelt. Demnach müssen folgende
Bedingungen erfüllt werden:
- Die Erkrankung ist schwerwiegend.
- Es gibt keine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung bzw. eine solche kann nach Einschätzung des Arztes nicht angewendet werden.
- Es gibt eine „nicht ganz entfernt liegende Aussicht“, dass Cannabinoide auf den Krankheitsverlauf oder die schwerwiegenden Krankheitssymptome „spürbar positiv einwirken“.
- Der Patient ist volljährig und eine Suchtgefahr lässt sich ausschließen.
Privatversicherte können ebenfalls einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Für die Genehmigung des Antrags privat versicherter Patienten sind die Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung entscheidend. Sind folgende Bedingungen erfüllt, stehen die Chancen gut, dass der Antrag genehmigt wird:
- Es liegt eine ärztliche Verordnung vor.
- Das Arzneimittel wird aus einer Apotheke bezogen.
- Die Therapie ist medizinisch notwendig.
- Alle anderen schulmedizinischen Therapien sind ausgeschöpft.
Der Verordnungsprozess
Der Verordnungsprozess von Cannabis-Blüten und -Extrakten kann mit hohem bürokratischen Aufwand verbunden sein, insbesondere wenn eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse angestrebt wird. Mit dem richtigen Wissen und ein wenig Routine aus den ersten erfolgreichen Verordnungen wird der Ablauf einfacher. Die Grafik zeigt den Verordnungsprozess inklusive der Antragstellung auf Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse.