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Medizinisches Cannabis

Vor dem Hintergrund, dass Cannabis-Wirkstoffe bei bestimmten, schwerwiegenden Erkrankungen eine wirksame Behandlungsoption darstellen, ist Medizinalcannabis (Cannabis-Blüten und -Extrakte in pharmazeutischer Qualität) seit März 2017 im Rahmen eines individuellen Therapieversuchs verschreibungsfähig. Verordnen dürfen dabei Ärzte aller Fachrichtungen mit Ausnahme von Zahn- und Tierärzten; die Verordnung erfolgt über ein Betäubungsmittelrezept. Cannabisbasierte Fertigarzneimittel (Sprays, Kapseln) sowie Rezepturarzneimittel (Individualrezepturen), die in Deutschland bereits vor diesem Stichtag verordnet werden konnten, sind auch weiterhin verschreibungsfähig.

Spezifische Indikationen, für die eine Verschreibung von Medizinalcannabis möglich ist, werden im Gesetz nicht genannt. Eine Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen kann nur erfolgen, wenn Arzt und Patient an einer nicht interventionellen Begleiterhebung teilnehmen – diese Datenerhebung soll zu einer Verbesserung der derzeit noch unzureichenden Datenlage führen.

Begrifflichkeiten

Worin unterscheiden sich Cannabis, Marihuana und Haschisch? Was ist der Entourage-Effekt? Wofür steht THC? Die wichtigsten Begriffe rund um Medizinalcannabis kurz und bündig erklärt.

Endocannabinoidsystem

Es steuert die unterschiedlichsten Prozesse im menschlichen Körper und ist zentrale Anlaufstelle für die Cannabis-Wirkstoffe. Das Endocannabinoidsystem.

Referenzen